Eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der AHS-Direktorinnen und -Direktoren Niederösterreichs
Die Anmeldung am Gymnasium
Wichtige Informationen für Eltern!
Die Anmeldephase am Gymnasium beginnt mit der Ausgabe der Schulnachricht ("Semesterzeugnis") und endet am zweiten Freitag nach den Semesterferien. Die genauen Anmeldezeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Sekretariate an den Schulen – nachzulesen auf den Schulwebsites.
Für die Aufnahme in die erste Klasse des Gymnasiums sind die Noten im Jahres- und Abschlusszeugnis der Volksschule – allenfalls mit Eignungsklausel – bzw. das Ergebnis der Aufnahmsprüfung ausschlaggebend. Gesetzliche Aufnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe der Volksschule:
  • Die Beurteilung in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut".
  • Die Beurteilung mit "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass die Schülerin / der Schüler auf Grund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
SchülerInnen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben die Möglichkeit eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Für die Aufnahme in die fünfte Klasse eines Gymnasiums, Realgymnasiums, Oberstufen- oder Aufbaurealgymnasiums sind ebenfalls bestimmte Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Hierbei ist zu unterscheiden, welche Schule Ihr Kind in der Unterstufe besucht hat.
  • Unterstufe des Gymnasiums bzw. Realgymnasiums: Ein positives Zeugnis der 4. Klasse ist erforderlich; damit ist ein nahtloser Übergang in die Oberstufe möglich.
  • Hauptschule: Die Aufnahme ist möglich, wenn die Beurteilung im Jahreszeugnis der vierten Klasse in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache in der ersten Leistungsgruppe (LG) positiv bzw. in der zweiten LG nicht schlechter als "Gut" ist und wenn alle übrigen Pflichtgegenstände nicht schlechter als mit "Befriedigend" beurteilt werden oder wenn die Schülerin / der Schüler den Vermerk "mit ausgezeichnetem Erfolg" im Zeugnis erhält. Ein "Befriedigend" in der zweiten LG steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass die Schülerin / der Schüler auf Grund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der Oberstufe genügen wird.
  • Neue Mittelschule: Erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse, wobei alle differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der Vertiefung beurteilt sein müssen oder die Feststellung der Klassenkonferenz, dass die Schülerin / der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums genügen wird.
In allen anderen Fällen gelten die Aufnahmevoraussetzungen als nicht erfüllt, sodass eine Aufnahmsprüfung notwendig wird.
Bitte beachten Sie, dass jede Schule autonome Reihungskriterien festlegen kann (siehe Amtstafel bzw. Website der Schule)!
  • Zur Anmeldung ist die Original-Schulnachricht mitzubringen. Das Original wird von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt. Eine Kopie verbleibt an der Schule.
  • Der schulindividuelle Anmeldebogen ist auszufüllen.
  • Die notwendigen persönlichen Dokumente sind vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich an der jeweiligen Schule.
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